Schwäbisch Hall verdankt der Salzquelle am Haal nicht nur ihren Namen. Schon sehr früh brachte das Salz den Bürgern Wohlstand. Die Stauferkönige verliehen Hall das Stadtrecht und richteten eine Münze ein. Der Haller Heller war bald weit verbreitet. Doch bereits im hohen Mittelalter besaßen die Könige gerade noch 5 der 111 Siedensrechte oder auch Pfannen genannt. Eigentümer der Pfannen waren Klöster, Kirchen und vor allem der Stadtadel, der sich zum Teil aus den von den Stauferkönigen eingesetzten Ministerialen herausgebildet hat.
Namen wie „Münzmeister“, „Schultheiß“ oder „Sulmeister“, die sich später Senft nannten, zeugen davon. Später kamen die „Gemeinbürger“ und der Rat der Stadt als Eigentümer hinzu. Die „Herren der Sieden“ und damit Eigentümer der Solquelle, verpachteten ihre Rechte an die Sieder. Jährlich wurden die Pfannen gegen eine Abgabe für die Zeit der Siedenswochen an die Sieder vergeben. Mit dem „Bestand“ wurden nur die Sieddauer und der Preis für eine Siedperiode festgelegt. Es entstanden hieraus keinerlei Ansprüche des Sieders für das folgende Jahr. Dieser Zustand der Unsicherheit änderte sich im Laufe der Jahrhunderte. Die „Herren der Sieden“ gingen immer mehr dazu über, die Sieden längerfristig zu verpachten – erst auf Lebenszeit und dann schließlich vererblich. Dies hatte für die Sieder nicht nur Vorteile. Die Lehensherren wälzten damit auch die Instandhaltungsarbeiten und -kosten der Haalhäuser und der Geräte auf die Sieder ab. Die Eigentümer nahmen nur noch die Pachtbeträge – meist zu Weihnachten – entgegen. Durch die Erblichkeit der gepachteten Siedensrechte entstanden
im 15. Jahrhundert Siederfamilien, deren Reichtum, Ansehen und Einfluss auf die Stadt ständig wuchs und die, nach dem Auszug des Stadtadels 1512, auch die meisten Ratsherren stellten. Als Stammsieder werden die 40 Sieder bezeichnet, deren Nachkommen noch heute die Siedensrechte, und damit den Anspruch auf eine Siedensrente, weitervererben. Unter ihnen befinden sich die in diesem Roman immer wieder auftauchenden Namen Vogelmann, Blinzig, Firnhaber,Dötschmann, Seyboth, Feyerabend, Eisenmenger und Schweycker. Sehr vereinzelt gab es auch Eigensieden, d.h. Handwerker, die – meist Bruchteile – von Sieden besaßen und diese selbst sotten. Die Siederschaft bildete eine Art Genossenschaft unter der Führung der vier Meister des Haals, denen je ein Viertel der Haalhäuser unterstand. Sie wechselten jährlich. Die Siederschaft konnte dem Rat 10 Kandidaten vorschlagen, von denen die Ratsherren vier auswählten. Die Viermeister leiteten und überwachten das Siedensgeschäft, den Holz- und Eisenhandel für Pfannen und Geräte und das Flößerwesen. Ohne Erlaubnis des Meisters durfte nicht mit dem Sieden begonnen werden, sonst konnte der Meister „die Pfanne in den Herd werfen.“ (Haalordnung von 1385)
Die Sieder waren nicht nur die Erzeuger des Salzes. Sie übernahmen auch den Handel auf eigenen Gewinn und eigenes Risiko. Als Rückfracht war vor allem Wein sehr begeht, und so stammt der Reichtum mancher Siederfamilie eher aus dem Handel mit Wein, denn vom Salz.
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